Zugelassener Anbieter §45a SGB XI Kostenübernahme durch Pflegekasse möglich Verlässliche Bezugsperson Start innerhalb weniger Tage
Begutachtung & Einstufung

Die 5 Pflegegrade erklärt

Der Pflegegrad wird durch den Medizinischen Dienst (MD) anhand eines Punktesystems ermittelt. Je höher die Punktzahl, desto schwerwiegender die Beeinträchtigung – und desto höher die Leistungen der Pflegekasse.

Geringe Beeinträchtigung

12,5 – 27 Punkte

Selbstständigkeit ist größtenteils erhalten. Leichte Einschränkungen in einzelnen Bereichen, z. B. bei der Mobilität oder einzelnen Alltagsaktivitäten.

Leistungen der Pflegekasse

Entlastungsbetrag §45b 131 €/Mo.
Pflegegeld & Sachleistungen ab PG 2

Noch keinen Pflegegrad? Wir begleiten Sie bei der Antragstellung und bereiten Sie auf den Besuch des Medizinischen Dienstes vor. Jetzt anfragen ›

Ihr Anspruch auf einen Blick

Alle Kassenleistungen nach Pflegegrad

Was Ihnen je nach Pflegegrad zusteht – inkl. Verhinderungspflege, Pflegehilfsmittel und Umwidmung § 45a. Hervorgehoben: Leistungen, die über Vitalis direkt abgerechnet werden.

Leistung 1Gering 2Erheblich 3Schwer 4Schwerst 5Bes. Bedarf
Über Vitalis abrechenbar
Vitalis-Leistung Entlastungsbetrag § 45b SGB XI Für Alltagsbegleitung & Betreuung durch Vitalis 131 €/Monat 131 €/Monat 131 €/Monat 131 €/Monat 131 €/Monat
Vitalis-Leistung Verhinderungspflege & Kurzzeitpflege Seit 01.07.2025 in einem gemeinsamen Topf – 3.539 €/Jahr gilt für PG 2–5 · mehr Flexibilität seit 2025
Vitalis-Leistung Umwidmung Pflegesachleistungen § 45a (40 %) Teil der Sachleistungen für Betreuung nutzbar – 318,40 €/Monat 598,80 €/Monat 743,60 €/Monat 919,60 €/Monat
Vitalis-Leistung Pflegehilfsmittel zum Verbrauch § 40 z. B. Handschuhe, Desinfektion – bequem als Paket 42 €/Monat ab PG 1 · für alle Pflegegrade
Weitere Kassenleistungen (nicht über Vitalis)
Für Angehörige Pflegegeld Bei häuslicher Pflege durch Angehörige – 347 €/Monat 599 €/Monat 800 €/Monat 990 €/Monat
Pflegedienst Pflegesachleistungen Nur über ambulante Pflegedienste abrufbar – 796 €/Monat 1.497 €/Monat 1.859 €/Monat 2.299 €/Monat

Beträge 2026 · Quelle: SGB XI Verhinderungspflege & Kurzzeitpflege seit 01.07.2025 gemeinsamer Topf (3.539 €/Jahr für PG 2–5)

Jede Leistung ausführlich erklärt:

Alle Leistungen im Detail
Schritt für Schritt

Wie beantrage ich einen Pflegegrad?

Der Weg zum Pflegegrad ist klar geregelt – und mit der richtigen Vorbereitung gut zu meistern. Wir begleiten Sie bei jedem Schritt.

  1. Antrag stellen

    Ein formloser Antrag bei Ihrer Pflegekasse genügt – schriftlich, telefonisch oder per Formular. Das Antragsdatum ist entscheidend: Leistungen werden rückwirkend zum Antragstag gewährt, nicht erst ab Bescheiddatum. Bei dringlichem Bedarf ist ein Eilantrag möglich – der Gutachterbesuch erfolgt dann innerhalb von 5–10 Tagen.

  2. Hausbesuch durch Gutachter

    Ein Gutachter des Medizinischen Dienstes (MD) besucht Sie zu Hause und bewertet Ihre Selbstständigkeit in sechs Modulen. Alternativ ist eine Begutachtung per Telefoninterview oder Videotelefonie möglich. Die Begutachtung dauert in der Regel 45–90 Minuten.

  3. Bescheid erhalten

    Die Pflegekasse schickt Ihnen den offiziellen Bescheid mit dem zugeteilten Pflegegrad. Ab Zustellung läuft eine Widerspruchsfrist von 30 Tagen. Wenn der Pflegegrad zu niedrig erscheint, haben Sie das Recht auf Widerspruch.

Die 6 Begutachtungsmodule

Der Gutachter bewertet Ihre Selbstständigkeit in diesen sechs Lebensbereichen. Je nach Schwere der Einschränkung werden Punkte vergeben – die Summe ergibt den Pflegegrad.

  • Mobilität
  • Kognitive & kommunikative Fähigkeiten
  • Verhaltensweisen & psychische Problemlagen
  • Selbstversorgung (Körperpflege, Ernährung)
  • Krankheits- & therapiebedingte Anforderungen
  • Gestaltung des Alltagslebens & soziale Kontakte

Sonderregelungen

  • Kinder unter 18 Monaten erhalten automatisch eine Stufe höher als begutachtet.
  • Demenzerkrankungen werden seit 2017 gleichberechtigt mit körperlichen Einschränkungen bewertet.
  • Bei extremen körperlichen Einschränkungen ist eine besondere Bedarfskonstellation möglich.
Ihr gutes Recht

Pflegegrad zu niedrig? So legen Sie Widerspruch ein.

Eine falsche Einstufung kann teuer werden – zu Unrecht entgangene Leistungen lassen sich nicht rückwirkend einfordern. Legen Sie rechtzeitig Widerspruch ein.

Wann lohnt sich ein Widerspruch?

  • Pflegegrad wurde vollständig abgelehnt
  • Pflegegrad wurde zu niedrig eingestuft
  • Rückstufung auf einen niedrigeren Pflegegrad

So gehen Sie vor

  1. Bescheid und Gutachten prüfen – Welche Module wurden falsch oder zu gering bewertet?
  2. Widerspruch schriftlich begründen – Erläutern Sie, in welchen Punkten das Gutachten die Pflegesituation falsch einschätzt.
  3. Einreichen bei der Pflegekasse – Schriftlich, per Einschreiben mit Rückschein empfohlen, damit das Datum nachweisbar ist.
  4. Wiederholungsgutachten – Der Medizinische Dienst erstellt ein neues Gutachten. Ein erfahrener Begleiter kann helfen, die eigene Situation besser darzustellen.

Wir helfen Ihnen beim Widerspruch – kostenlos und unverbindlich.

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Ihre Fragen, unsere Antworten

Häufige Fragen zu Pflegegraden

Das aktuelle System der Pflegegrade wurde am 1. Januar 2017 eingeführt und ersetzte die früheren Pflegestufen 0–3. Erstmals werden seitdem körperliche und kognitive Einschränkungen gleichberechtigt bewertet – ein wichtiger Fortschritt besonders für Menschen mit Demenz.
Ja. Jede Pflegebegutachtung ist ergebnisoffen. Bei einer Nachprüfung kann der Pflegegrad auch sinken oder vollständig aberkannt werden, wenn sich die Pflegesituation wesentlich verbessert hat. Sie erhalten in diesem Fall rechtzeitig einen Bescheid und haben erneut das Recht auf Widerspruch.
Es gibt keine gesetzlich festgelegte Regelfrist. Die Pflegekasse kann nach § 18a SGB XI in angemessenen Zeitabständen eine Nachbegutachtung veranlassen, etwa wenn Hinweise auf eine Verbesserung des Gesundheitszustands vorliegen. Sie selbst können jederzeit eine Höherstufung beantragen, wenn sich Ihre Pflegesituation verschlechtert hat.
Der Pflegegrad hängt vom aktuellen Schweregrad der Demenz ab. Auch im Frühstadium kann bereits Pflegegrad 1 oder 2 beantragt werden, wenn die Selbstständigkeit eingeschränkt ist. Seit 2017 werden kognitive Einschränkungen durch Demenz gleichberechtigt mit körperlichen Einschränkungen bewertet – dafür sind vor allem die Module 2 (Kognition) und 3 (Verhalten) entscheidend.
Auch ohne Pflegegrad können Sie unsere Leistungen privat in Anspruch nehmen. Zusätzlich unterstützen wir Sie dabei, den Pflegegrad zu beantragen: von der Antragstellung über die Vorbereitung auf den Gutachterbesuch bis hin zur Begleitung beim Widerspruch – alles kostenlos und unverbindlich.
Leistungen werden rückwirkend ab dem Antragsdatum gewährt – nicht erst ab dem Datum des Bescheids. Zwischen Antrag und Bescheid vergehen oft Wochen. Deshalb gilt: Stellen Sie den Antrag so früh wie möglich, auch wenn Sie noch unsicher sind. Im Zweifelsfall hilft bereits ein kurzes Telefonat mit der Pflegekasse als formloser Antrag.

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