Was zahlt die Pflegekasse?
Welche Gelder Ihnen zustehen – klar erklärt.
- Entlastungsbetrag (131 €)
- Verhinderungspflege
- Beträge je Pflegegrad
Die 5 Pflegegrade, der Antrag, die 6 Begutachtungsmodule und der Widerspruch – Schritt für Schritt erklärt. Wir begleiten Sie dabei.
Der Pflegegrad wird durch den Medizinischen Dienst (MD) anhand eines Punktesystems ermittelt. Je höher die Punktzahl, desto schwerwiegender die Beeinträchtigung – und desto höher die Leistungen der Pflegekasse.
Selbstständigkeit ist größtenteils erhalten. Leichte Einschränkungen in einzelnen Bereichen, z. B. bei der Mobilität oder einzelnen Alltagsaktivitäten.
Leistungen der Pflegekasse
Selbstständigkeit ist erheblich eingeschränkt. In mehreren Bereichen (Mobilität, Selbstversorgung, Haushaltsführung) ist Unterstützung notwendig.
Leistungen der Pflegekasse
Erhebliche Einschränkungen in der Selbstständigkeit. Umfangreiche Unterstützung bei der Körperpflege, Ernährung und allgemeinen Alltagsaktivitäten nötig.
Leistungen der Pflegekasse
Weitgehender Verlust der Selbstständigkeit. Die Person ist auf umfassende Hilfe bei nahezu allen Verrichtungen des täglichen Lebens angewiesen.
Leistungen der Pflegekasse
Vollständiger Verlust der Selbstständigkeit mit außergewöhnlichem und besonders hohem Versorgungsbedarf – z. B. bei lebenserhaltenden Maßnahmen.
Leistungen der Pflegekasse
Noch keinen Pflegegrad? Wir begleiten Sie bei der Antragstellung und bereiten Sie auf den Besuch des Medizinischen Dienstes vor. Jetzt anfragen ›
Was Ihnen je nach Pflegegrad zusteht – inkl. Verhinderungspflege, Pflegehilfsmittel und Umwidmung § 45a. Hervorgehoben: Leistungen, die über Vitalis direkt abgerechnet werden.
| Leistung | 1Gering | 2Erheblich | 3Schwer | 4Schwerst | 5Bes. Bedarf |
|---|---|---|---|---|---|
| Über Vitalis abrechenbar | |||||
| Vitalis-Leistung Entlastungsbetrag § 45b SGB XI Für Alltagsbegleitung & Betreuung durch Vitalis | 131 €/Monat | 131 €/Monat | 131 €/Monat | 131 €/Monat | 131 €/Monat |
| Vitalis-Leistung Verhinderungspflege & Kurzzeitpflege Seit 01.07.2025 in einem gemeinsamen Topf | – | 3.539 €/Jahr gilt für PG 2–5 · mehr Flexibilität seit 2025 | |||
| Vitalis-Leistung Umwidmung Pflegesachleistungen § 45a (40 %) Teil der Sachleistungen für Betreuung nutzbar | – | 318,40 €/Monat | 598,80 €/Monat | 743,60 €/Monat | 919,60 €/Monat |
| Vitalis-Leistung Pflegehilfsmittel zum Verbrauch § 40 z. B. Handschuhe, Desinfektion – bequem als Paket | 42 €/Monat ab PG 1 · für alle Pflegegrade | ||||
| Weitere Kassenleistungen (nicht über Vitalis) | |||||
| Für Angehörige Pflegegeld Bei häuslicher Pflege durch Angehörige | – | 347 €/Monat | 599 €/Monat | 800 €/Monat | 990 €/Monat |
| Pflegedienst Pflegesachleistungen Nur über ambulante Pflegedienste abrufbar | – | 796 €/Monat | 1.497 €/Monat | 1.859 €/Monat | 2.299 €/Monat |
Beträge 2026 · Quelle: SGB XI Verhinderungspflege & Kurzzeitpflege seit 01.07.2025 gemeinsamer Topf (3.539 €/Jahr für PG 2–5)
Jede Leistung ausführlich erklärt:
Alle Leistungen im DetailDer Weg zum Pflegegrad ist klar geregelt – und mit der richtigen Vorbereitung gut zu meistern. Wir begleiten Sie bei jedem Schritt.
Ein formloser Antrag bei Ihrer Pflegekasse genügt – schriftlich, telefonisch oder per Formular. Das Antragsdatum ist entscheidend: Leistungen werden rückwirkend zum Antragstag gewährt, nicht erst ab Bescheiddatum. Bei dringlichem Bedarf ist ein Eilantrag möglich – der Gutachterbesuch erfolgt dann innerhalb von 5–10 Tagen.
Ein Gutachter des Medizinischen Dienstes (MD) besucht Sie zu Hause und bewertet Ihre Selbstständigkeit in sechs Modulen. Alternativ ist eine Begutachtung per Telefoninterview oder Videotelefonie möglich. Die Begutachtung dauert in der Regel 45–90 Minuten.
Die Pflegekasse schickt Ihnen den offiziellen Bescheid mit dem zugeteilten Pflegegrad. Ab Zustellung läuft eine Widerspruchsfrist von 30 Tagen. Wenn der Pflegegrad zu niedrig erscheint, haben Sie das Recht auf Widerspruch.
Der Gutachter bewertet Ihre Selbstständigkeit in diesen sechs Lebensbereichen. Je nach Schwere der Einschränkung werden Punkte vergeben – die Summe ergibt den Pflegegrad.
Eine falsche Einstufung kann teuer werden – zu Unrecht entgangene Leistungen lassen sich nicht rückwirkend einfordern. Legen Sie rechtzeitig Widerspruch ein.
Wir helfen Ihnen beim Widerspruch – kostenlos und unverbindlich.
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