Zugelassener Anbieter §45a SGB XI Kostenübernahme durch Pflegekasse möglich Verlässliche Bezugsperson Start innerhalb weniger Tage
Ihre Fragen, unsere Antworten

Was möchten Sie wissen?

Ein Pflegedienst übernimmt medizinische und pflegerische Tätigkeiten (z. B. Medikamentengabe, Wundversorgung). Vitalis ist ein Alltagsbegleitungs- und Betreuungsdienst nach §45a SGB XI. Wir unterstützen im Alltag: Gesellschaft, Haushaltsführung, Einkäufe, Arztfahrten – alles, was das Leben leichter macht, aber keine medizinische Pflege erfordert.
In der Regel können wir innerhalb weniger Tage nach dem ersten Gespräch starten. Wir klären zunächst in einem kostenlosen Erstgespräch Ihren Bedarf, stellen die passende Betreuungskraft vor – und dann kann es losgehen.
Ja, selbstverständlich. Es ist uns wichtig, dass Sie sich mit Ihrer Betreuungskraft wohlfühlen. Sollte die Chemie nicht stimmen, finden wir gemeinsam eine passende Alternative – ohne Aufwand für Sie.
Bei Pflegegrad 1–5 steht Ihnen der Entlastungsbetrag von 131 € pro Monat zu, der direkt für Vitalis-Leistungen eingesetzt werden kann. Je nach Pflegegrad gibt es weitere Möglichkeiten. Wir prüfen kostenlos, welche Leistungen Ihnen konkret zustehen.
Auch ohne Pflegegrad können Sie unsere Leistungen in Anspruch nehmen – dann als privat finanzierte Leistung. Zusätzlich helfen wir Ihnen gerne dabei, einen Pflegegrad zu beantragen, falls Sie die Voraussetzungen erfüllen.
Nein. Wir richten uns nach Ihrem Bedarf – ob zwei Stunden pro Woche oder täglich. Kein Mindestumfang, keine starre Verpflichtung.
Nein. Es gibt keine feste Kündigungsfrist. Sie können die Betreuung jederzeit und ohne Angabe von Gründen beenden. Wir setzen auf Vertrauen – nicht auf Verträge mit langen Laufzeiten.
Wir sind aktuell in München Ost (Ismaning, Garching, Unterföhring) sowie im Landkreis Freising (inkl. Moosburg a.d. Isar), Landkreis Erding, Landkreis Ebersberg und Landkreis Landshut tätig. Sprechen Sie uns an – wir klären gerne, ob wir auch Ihren Ort abdecken.
Zuerst führen wir ein kostenloses Erstgespräch – telefonisch oder bei Ihnen zu Hause. Dann klären wir Ihren Bedarf und stellen eine passende Betreuungskraft vor. Beim ersten Besuch ist kein Druck: Erst wenn Sie sich sicher sind, starten wir offiziell.
Nein. Bei Klienten mit Pflegegrad rechnen wir direkt mit der Pflegekasse ab. Es entstehen für Sie keine Vorleistungen.
Ja. Als zugelassener Anbieter nach §45a SGB XI rechnen wir direkt mit der Pflegekasse ab. Sie müssen sich um nichts kümmern – wir erledigen den Papierkram für Sie.

Hinweis für Privatversicherte und Beihilfeberechtigte: Mit privaten Krankenversicherungen oder der Beihilfe rechnen wir nicht direkt ab. In diesen Fällen erhalten Sie die Rechnung ganz normal nach Hause – und reichen diese dann selbst bei Ihrer Versicherung oder Beihilfestelle ein.
Wir prüfen gemeinsam alle möglichen Finanzierungsquellen: Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege, Pflegegeld-Kombination. Sollten die Kassenleistungen nicht ausreichen, finden wir gemeinsam eine Lösung.
Nur qualifizierte Alltagsbegleiter, die nach §45a SGB XI zertifiziert sind und regelmäßig an Schulungen teilnehmen. Wir achten darauf, dass die Betreuungskraft zu Ihnen und Ihren Bedürfnissen passt.
Ja! Wir empfehlen ausdrücklich, erst mal unverbindlich zu testen. Beim ersten Besuch lernen Sie Ihre Betreuungskraft kennen – und entscheiden dann in Ruhe.
Wir sorgen für Vertretung. Sie werden rechtzeitig informiert und bekommen eine bekannte Ersatz-Betreuungskraft – damit der Alltag reibungslos weiterläuft.
Wir sind flexibel. Bitte melden Sie Änderungen möglichst 24 Stunden vorher – in dringenden Fällen auch kurzfristiger. Wir finden immer eine Lösung.

Ihre Frage ist nicht dabei?

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns – wir antworten persönlich und schnell.

Nachricht senden Jetzt anrufen